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- Artikel-Nr.: SW13399
Düngemittel, Fungizid gegen echten und falschen Mehltau sowie Kraut- und Braun- bzw. Knollenfäule
Pflanzenschutzmittel-Gruppe: Fungizid
Wirkstoff: Mandipropamid
Wirkstoffgehalt im Produkt: 250 g/l
Zulassungsnummer DE: 008182-60
COMPO Pilz-frei Revus® ist gut pflanzenverträglich.
- Zur Anwendung in Freiland und im Gewächshaus
- Schützt die Blattunterseiten und neue Blätter bzw. Blattteile
- Bekämpft auch Sporen
- Sehr ergiebig und gut zu dosieren
Anwendungsempfehlung
- Bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome
- Anwendungstechnik: Spritzen
- Ein früher Einsatz schützt die Pflanzen am wirkungsvollsten
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässern gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
- Garten
- Gewächshaus
Anwendungszeitraum
Mai - SeptemberWichtig: Spritzbrühe gleichmäßig auf der Pflanze verteilen!
Dosierung
Bitte vorher genau prüfen welche Kulturen und wie viele Pflanzen behandelt werden sollen! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als an einem Tag verbraucht wird.
- Korrekte Wassermenge lt. Anwendungstabelle in Pflanzenschutzspritze einfüllen.
- Das Produkt vor Entnahme kräftig schütteln.
- Benötigte Produktmenge mit beiliegendem Messbecher abmessen.
- Produkt zum Wasser in der Pflanzenschutzspritze geben.
- Produktreste mit Wasser aus dem Messbecher spülen und der Spritzbrühe zugeben.
- Anschließend Spritzbrühe gut umrühren oder schütteln, bis sich das Produkt gleichmäßig verteilt hat.
- Wichtig: Spritzbehälter nach Pausen schütteln, falls sich die Spritzbrühe entmischt haben sollte.
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Allgemeine Hinweise: Bitte halten Sie das Gefäss, die Etikette oder das Sicherheitsdatenblatt bereit, wenn Sie die Notfallnummer, das Toxikologische Informationszentrum oder einen Arzt anrufen, oder wenn Sie einen Arzt zu einer Behandlung aufsuchen.
- Nach Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungsfälle verständigen.
- Nach Hautkontakt: Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung einen Arzt benachrichtigen. Beschmutzte Kleidung vor Wiedergebrauch waschen.
- Nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Eine sofortige ärztliche Betreuung ist notwendig.
- Nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Es gibt kein spezifisches Gegengift. Symptomatische Behandlung.
Anwendungsbestimmungen / Auflagen
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).