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- Artikel-Nr.: SW13999
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Düngt den Rasen für bis zu 3 Monaten
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Gute Startwirkung ohne Stoßwachstum zu verursachen
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Für einen dichten, tiefgrünen robusten Rasen statt Moos und Unkraut
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Alle Nährstoffe in einem Düngekorn
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Keine Verbrennungsgefahr bei sachgerechter Anwendung
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Feingranulat
Garten
März - November
Bringen Sie den Dünger aus
Ob mit der Hand oder per Streuwagen, das granulierte Produkt ist sauber und einfach auszubringen. Beachten Sie die Dosierungsangaben, um eine Überdüngung und damit einhergehende Rasenschädigungen zu vermeiden. Anschließendes und regelmäßiges Wässern nicht vergessen!´
- Startdüngung bei erfolgter Düngung im letzten Spätherbst: 25 g/m²
- Startdüngung ohne erfolgte Herbstdüngung: 30 g/m²
- Sommerdüngung: 30 g/m²
- Spätherbstdüngung: 25 g/m²
MENGE | REICHWEITE |
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4 kg Beutel | 160 m² |
8 kg Eimer | 320 m² |
20 kg Beutel | 800 m² |
GERÄT | START-/SPÄTHERBSTDÜNGUNG | SOMMERDÜNGUNG |
Gardena 410 | 3 | 4 |
Gardena 415, 425 | 3 | 4 |
Gardena Classic 300, 430-20 | 2 | 3 |
Gardena Comfort 800, 435-20 | 2 | 2 |
Gardena Comfort 500, 433-20 | 2 | 2 |
Gardena Handstreuer M, 431-20 | 2 | 2 |
Gardena Streuwagen L, 432-20 | 2 | |
Gardena Streuwagen XL, 436-20 | 4-5 | 4-5 |
Gloria 220/221 S, Streuboy M/S | 4 | 5 |
Gloria Streuboy T | 2-3 | 3 |
Wolf WE 250, WE 251 | 4 | 5 |
Wolf WE 252 | 3 | 3-4 |
Wolf WE 330 | 3 | 3-4 |
Wolf Perfekt 430, WE 412 | 7 | 8 |
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Startdüngung: März/April (bei erfolgter Düngung im letzten Spätherbst Aufwandmenge: 25 g/m²), Ansonsten: 30g/m²
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Sommerdüngung: 1-2 mal ab Mai bis August (Aufwandmenge: 30 g/m²)
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Spätherbstdüngung: November bis Mitte Dezember, wenn die Bodentemperaturen dauerhaft unter 10 °C sind (Aufwandmenge: 25 g/m²)
Produktdetails: EG-DÜNGEMITTEL, NPK-Dünger, der Isobutylidendiharnstoff und Formaldehydharnstoff enthält 15+5+8 (+5) mit Eisen (Fe). chlorarm.
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).
Inverkehrbringer:
COMPO GmbH
Gildenstraße 38
48157 Münster
E-Mail: info@compo.de