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- Artikel-Nr.: SW12050
Fein granulierter Dünger speziell für kurz gemähte Rasenflächen wie Golfgrüns mit einer Schnitthöhe auch unter 6 mm
11-2.2-4.1+8Fe
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Hinweise nach CLP-Verordnung
Gefahrenpiktogramm:
Signalwort: GEFAHR
Gefahrenhinweise:
- H315 - Verursacht Hautreizungen
- H318 - Verursacht schwere Augenschäden
Sicherheitshinweise - Verordnung (EG) §28, Nr. 1272/2008
- P280 - Augen-/Gesichtsschutz tragen
- P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen
- P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen
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- Sehr schneller Zerfall der Düngerkörner
- Optimaler Auswaschungsschutz durch Zeolith zur Steigerung der Kationen-Austausch-Kapazität. Schwankungen des Nährstoffangebotes im Boden werden abgepuffert und die Wirkung der Düngegaben verlängert
- Die gleichmäßige Abgabe der Nährstoffe steigert die Widerstandsfähigkeit der Gräser unter extremen Bedingungen
- Für ein schnelles Green-up
- Homogenes Produkt, jedes Korn hat die gleiche Zusammensetzung
- Korngröße: 0,5 - 1,7 mm
- Laufzeit: 6 Wochen
Greenmaster Pro-Lite Cold Start 11-5-5+8FE ist ein schnellwirkender Dünger mit allen Hauptnährstoffen und Eisen. Auf Grund der schnellen Wirkung ist Greenmaster Pro-Lite Cold Start sehr gut für den Saisonstart geeignet.
Empfohlener Anwendungszeitraum:
Mitte März - Mitte August
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Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).