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- Artikel-Nr.: SW14213
GP Herbst-Rasendünger mit extra viel Kalium
EG-Düngemittel für 500 m²
NPK (Mg, S)-Dünger 10+5+20 (+2+9)
Zur Anwendung im Gartenbau zur Rasendüngung
- Unterstützt das Wurzel- und Regenerationswachstum
- Stärkt den Rasen für den Winter
- Fördert Kraftreserven für das folgende Frühjahr
Anwendung:
Nur bei tatsächlichem Bedarf anwenden.
Nicht ins Abwasser oder in freie Gewässer gelangen lassen!
Wir empfehlen den Dünger möglichst nur auf abgetrocknetem Rasen auszubringen.
Düngen Sie gleichmäßig und nicht überlappend.
Späteres Einwässern verbessert die Wirksamkeit.
Bei Rasen-Neuanlagen vor der Aussaat aufbringen und einarbeiten. (Sollte die Aussaat schon erfolgt sein, erst nach dem 2. Schnitt düngen.)
Aufwandmenge: 40 g / m2
GP Herbst-Rasendünger kann problemlos von Hand oder mit dem Streuwagen ausgebracht werden. Bei der Aufbringung von Hand bitte auf eine gleichmäßige Verteilung achten. (Es ist eine Kreuzstreuung zu empfehlen.)
Dosierhilfe: 1 Hand voll entspricht ca. 50 g
Anwendungszeitraum: September - Oktober
(Ideal wäre es, wenn die Bodentemperatur dauerhaft unter 10°C abgesunken ist.)
Wichtige Hinweise:
- Beim Ausstreuen des GP Herbst-Rasendüngers den Staub nicht einatmen.
- Bitte nach der Düngung die Hände und evtl. in Berührung gekommene Hautstellen sehr gründlich waschen.
- Reizt die Augen! Bei Kontakt mit den Augen unbedingt sofort n´mit reichlich Wasser ausspülen.
- Bitte nur auf Rasenflächen anwenden!
- Nicht auf Bodenbeläge (Steinplatten, Holzböden) oder Kleidung bringen, da sonst Flecken entstehen können. Dies gilt auch für anhaftende Reste an Schuhen oder Haustieren.
10% N Gesamtstickstoff
10% N Ammoniumstickstoff
5% P2O5 neutral-ammoncitrat- und wasserlösliches Phosphat
3,5% P2O5 wasserlösliches Phosphat
20% K2O wasserlösliches Kaliumoxid
2% MgO Gesamtmagnesiumoxid
9% S Gesamtschwefel
8,0% S wasserlöslicher Schwefel
Trocken lagern bei über +6 °C und unter +35 °C und vor Sonne schützen.
Verschlossen, für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren.
Bei feuchter, zu warmer oder zu kalter Lagerung ist mit einer Veränderung der Produkteigenschaften und einer schnelleren Umsetzung der Nährstoffe zu rechnen.
Restmengen der bestimmungsgemäßen Verwendung zuführen.
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Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).