Preise inkl. gesetzlicher MwSt.
zzgl. Versandkosten
Lieferzeit 4-8 Werktage
- Artikel-Nr.: SW13895
Rasendünger GP Rabio 9+3+6
BIO-Rasendünger - 100% natürliche Rohstoffe
Organischer NPK-Dünger für ein homogenes vitales Wachstum im Rasen - Krümel-Granulat
Unschädlich für Mensch und Tier!
Dieser Dünger besticht durch seine hohe organische Substanz von 67% und belebt dadurch "karge" Böden und kräftigt somit das Bodenleben für einen sattgrünen Rasen. Fördert eine dichte Grasnarbe.
GP Rabio ist ganzjährig anwendbar und hat eine langanhaltende Wirkung (8 - 12 Wochen).
Einsatzbereiche:
- Fußballrasen
- Golfrasen
- Zier und Gebrauchsrasen
Aufwandmenge: 50 g/m²
Kornspektrum: 1,0 - 4,0 mm
Anwendung: Frühjahr / Sommer / Herbst
Wirkungsdauer: 8 - 12 Wochen
Anwendungshinweise: Zur Düngung im Haus- und Kleingarten. Nicht über den tatsächlichen Bedarf hinaus düngen. Empfehlungen der amtlichen Beratung gehen vor. Grünflächen, Zierrasen, Sportrasen etc. nach der Aufbringung wässern,
auf sonstigen Flächen einarbeiten. Keine Mischung mit Futtermitteln.
Ganzjährig bei Neupflanzung oder zur Nachdüngung. Nach der Anwendung Hände und andere mit dem Dünger in Berührung gekommene Hautstellen gründlich waschen. Düngemittel können auf Kleidungsstücken und Bodenbelägen
schwerlösliche Flecken hinterlassen.
Wirkungsgeschwindigkeit: Im Verlauf der ersten Vegetationsperiode wird ein Großteil des Gesamtstickstoffgehaltes freigesetzt. Der Rest wird in den nächsten Jahren durch mikrobielle Umsetzung pflanzenverfügbar. Phosphat und Kalium
können zu 100 % angerechnet werden.
Lagerungshinweise: Kühl und trocken, vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt, für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Dünger nicht ins Abwasser oder Gewässer gelangen lassen. Bei sachgemäßer Lagerung ist dieser
Dünger jahrelang ohne Qualitätsminderung haltbar. Restmengen der bestimmungsgemäßen Verwendung zuführen.
- 9,0 % GESAMTSTICKSTOFF (N)
- 3,0 % GESAMTPHOSPHAT (P2O5)
- 2,5 % NEUTRAL-AMMONCITRATLÖSLICHES PHOSPHAT (P2O5)
- 6,0 % WASSERLÖSLICHES KALIUMOXID (K2O)
Ausgangsstoffe:
Tierische Nebenprodukte der Kat. 2 nach VO (EG) 1069/2009 (Fleischknochenmehl), tierische Nebenprodukte der Kat. 3 nach VO (EG) 1069/2009 (Federmehl), pflanzliche Stoffe aus der Lebensmittelherstellung, Landwirtschaft und verarbeitenden Industrie und Kaliumsulfat aus der Vinasseverarbeitung
Nebenbestandteile:
- 3,5 % Gesamtschwefel (S)
- 3,1 % wasserlöslicher Schwefel (S)
- 1,4 % Natrium (Na)
- 67,0 % organische Substanz bewertet als Glühverlust chloridarm
Aufbereitungsmittel: Enthält Vinasse zur Staubbindung
__________________________________________
Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Diese Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).