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- Artikel-Nr.: SW14448
ICL Landscaper Pro Full Season 27-5-5+2MgO
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Hinweise nach CLP-Verordnung
Dieses Gemisch ist gemäß Bestimmung (EG) Nr. 1272/2008 [EU-GHS] als nicht gefährlich eingestuft.
Signalwort: Keine
Sicherheitshinweise - Verordnung (EG) §28, Nr. 1272/2008
- P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten
- P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
- P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen
- H316 - Verursacht leichte Hautreizung
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Empfohlen von erfahrenen Landschaftsgärtnern
- Nur eine Anwendung im Frühjahr ist ausreichend für die gesamte Saison
- Kontrollierte Nährstofffreisetzung für ein gleichmäßiges Rasenwachstum
- Nährstoffversorgung über 8-9 Monate
- Mit Magnesium für eine kräftige Farbe
- NPK-Volldünger
- Gleichmäßiges Wachstum
- Geringe Mähfrequenzen
- Aufwandmenge: 60 g/m2
LandscaperPro Full Season ist ein zeitsparender Langzeitdünger, der nur einmal jährlich in der Wachstumsphase einzusetzen ist.
Empfohlener Anwendungszeitraum:
Mitte Februar - Mitte September
Anwendungshinweise:
Auf trockenem Rasen anwenden, anschließende Beregnung verbessert das Eindringen in die Narbe und beschleunigt die Startwirkung. Nach dem Mähen ausbringen, um ein Aufnehmen mit dem Mäher zu vermeiden.
Das Landscaper Pro-Sortiment umfasst Langzeitdünger mit einer hohen Konzentration an verfügbaren Nährstoffen und eine zuverlässige Nährstoff-Freisetzung über einen einen längeren Zeitraum. Das gewährleistet einen gesunden und strapazierfähigen Rasen.
Landscaper Pro sorgt für ein hervorragendes Wurzelwachstum, so dass auch das Wasser in tieferen Bodenschichten von der Pflanze optimal genutzt werden kann.
"Aqua Smart": Wasser sparen durch Landscaper Pro!
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SICHERHEITSHINWEISE:
Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Die Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).