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- Artikel-Nr.: SW14453
Greenmaster Pro-Lite Autumn ist ein spezieller Herbst-/Winterdünger zur Verbesserung der Stresstoleranz mit hohem Eisenanteil für eine intensive Grünfärbung auch in der wachstumsarmen Jahreszeit.
Greenmaster Pro-Lite Autumn 6-5-10+6Fe ist ein fein granulierter Dünger für kurz gemähte Rasenflächen wie Golfgrüns mit einer Schnitthöhe auch unter 6 mm.
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Hinweise nach CLP-Verordnung
Dieses Gemisch ist gemäß Bestimmung (EG) Nr. 1272/2008 [EU-GHS] als nicht gefährlich eingestuft.
Signalwort: Keine
Sicherheitshinweise - Verordnung (EG) §28, Nr. 1272/2008
- P101 - Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten
- P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
- P103 - Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen
- H316 - Verursacht leichte Hautreizung
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Produktvorteile
- Ideal für den Einsatz im Herbst, Winter und Frühjahr
- Sehr schneller Zerfall der Düngerkörner
- Hoher Kaligehalt für starke Gräser
- Optimaler Auswaschungsschutz zur Steigerung der Kationen-Austausch-Kapazität: durch Pro-Lite Technologie und das enthaltene Zeolith sind die Nährstoffe bis zu 6 Wochen vor Auswaschung geschützt. Schwankungen des Nährstoffangebotes im Boden werden abgepuffert und die Wirkung der Düngegaben verlängert.
- Die gleichmäßige Abgabe der Nährstoffe steigert die Widerstandsfähigkeit der Gräser unter extremen Bedingungen.
- Nitratfrei zur Vermeidung von Verbrennungen
- Homogenes Produkt, jedes Korn hat die gleiche Zusammensetzung
Anwendung:
Auf trockenem Rasen anwenden, anschließende Beregnung verbessert das Eindringen in die Narbe und beschleunigt die Startwirkung.
Nach dem Mähen ausbringen, um ein Aufnehmen mit dem Mäher zu vermeiden.
Wirkungsdauer: 6 Wochen
Streuereinstellungen für Greenmaster Pro-Lite finden Sie hier.
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SICHERHEITSHINWEISE:
Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Die Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).