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Premium Langzeitdünger für hohe Ansprüche
Wirkung: 6 - 8 Wochen
22-5-5+2.4-D+Dicamba
Der Rasendünger mit Unkrautvernichter eignet sich zur Bekämpfung einer Vielzahl typischer Rasenunkräuter. Das Produkt eignet sich gut zur Bekämpfung von Gemeiner Schafgarbe, Hirtentäschelkraut, Hornkraut, Vogelknöterich, Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechenden Hahnenfußarten, Löwenzahn und Weißklee.
- Kontrolle des vorhandenen Unkrautwachstums mit zusätzlicher Düngewirkung für den Rasen
- Durch die gleichmäßige Stickstoff-Freisetzung über 6-8 Wochen, schließen sich die Lücken, die vom absterbenden Unkraut verursacht werden, schnell
- Das fein granulierte Produkt sorgt bei der Ausbringung für eine optimale Wirkung
Anwendungshinweise
- Nicht im Aussaatjahr anwenden.
- Anwendung einmal pro Vegetationsperiode.
- Auf feuchtem Rasen ca. 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden.
- Nicht anwenden auf Bent Grass (Agrostis) und sehr kurz gemähten Flächen wie z. B. Grüns.
BVL-Zulassungsnummer: 050122-62 (Deutschland)
Pfl.-Reg. Nr. 2786-901 (Österreich)
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SICHERHEITSHINWEISE:
Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Die Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdatenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).