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- Artikel-Nr.: SW14346
BIOlogische Vollwertkost für den ganzen Garten
- Natürliche Sofort- und Langzeitwirkung
- Fördert erhöhte Widerstandskraft
- Bringt reiche Ernte
- Ist geeignet für den ökologischen Landbau
- Unbedenklich für Mensch und Tier
Anwendung
Bei Pflanzung:
50 -150 g/m² bei Aussaat/beim Aussetzen
Bestehende Pflanzenbestände:
25-150 g/m² ausstreuen und mit einer Harke 5-10 cm tief in den Boden einarbeiten.
Aufwandmengen und Anwendung je Kultur siehe Tabelle Aufwandmenge.
Nach der Ausbringung gut gießen.
Azet GartenDünger ist ein organischer Volldünger für alle Pflanzen und optimal für den Einsatz im Freiland geeignet. Neben Nährstoffen und Spurenelementen enthält Azet GartenDünger MyccoVital. Die Mykorrhiza-Pilze verbessern das Wurzelwachstum, die Pflanzen nehmen mehr Nährstoffe und Wasser auf. Dadurch erhöht sich die Widerstandskraft der Pflanzen. Die Blühkraft und der Ernteertrag werden gefördert. Die im Azet GartenDünger enthaltenen
Mikroorganismenwandeln Nährstoffe um und verbessern so die Düngerwirkung kontinuierlich und bedarfsgerecht.
Die Wirkdauer beträgt 3-4 Monate.
Die enthaltenen Rohstoffe unterliegen strengen Qualitätskontrollen. Der Dünger enthält keine synthetischen Zusatzstoffe.
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SICHERHEITSHINWEISE:
Anwendungsbestimmungen/Auflagen:
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden Pflanzenschutzmittel in Wasserschutzgebieten dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben, ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
Sind Pflanzenschutzmittel als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 Metern um einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des Imkers erforderlich.
Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des Pflanzenschutzmittel-Anwenders (insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Die Produktinformationen ersetzen nicht die Beachtung der Gebrauchsanweisung.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge in der Kennzeichnung beachten.
Bitte beachten Sie das Sicherheitsdattenblatt.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Kauf, Anwendung und Lagerung von Pflanzenschutzmitteln.
Bitte beachten Sie bei allen Anwendungen das Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen - Pflanzenschutzgesetz (12-Abs-2-PflSchG).